Das beste in Kurzform vorweg:
Sie brauchen im Regelfall eigentlich nur ein Formular auszufüllen und um alles weitere kümmert sich Ihr neuer Stromlieferant.
Sie haben also bereits einen günstigeren Stromanbieter gefunden dessen Tarifbedingungen, Zahlungsweise, Mindestvertragsdauer usw. Ihnen zusagen.
Nun haben Sie 2 Möglichkeiten:
Sie können gleich online Nägel mit Köpfen machen und den neuen Stromtarif bestellen. Dazu sollten Sie natürlich die Kündigungsfrist bei
Ihrem bisherigen Stromversorger kennen.
Zudem benötigen Sie immer Ihre letzte Stromabrechnung um die benötigten Daten zur Hand zu haben. Sollte sich etwas seit Ihrer letzten Stromabrechnung geändert haben muss dies natürlich berücksichtigt werden (z.B. bei Austausch des Stromzählers neue Stromzählernummer angeben)
Die zweite Möglichkeit besteht darin sich erst einmal die Vertragsunterlagen zusenden zu lassen.
Sie haben sich entschieden wohin Sie wechseln wollen; so geht es weiter:
Für den Stromwechsel benötigen Sie einige Angaben die Sie alle Ihrer letzten Stromrechnung entnehmen können sollten.
Den bisherigen Stromlieferanten bzw. Netzbetreiber, Ihre dortige Kundennummer, sowie die Zählernummer und idealerweise den letzten Jahresverbrauch.
Ihr neuer Stromanbieter erhält auf dem Antragsformular eine Vollmacht zur Kündigung beim jetzigen Versorger und kümmert sich um die entsprechenden Formalitäten.
Sie erhalten dann vom neuen Stromanbieter eine Auftragsbestätigung und vom bisherigen Versorger eine Kündigungsbestätigung sowie Endabrechnung.
Sollten Sie sich Sorgen machen um den Einbau eines neuen Stromzählers bzw. dem Verlegen neuer Leitungen oder Anschlüsse sind diese unbegründet. Nur in einzelnen Ausnahmefällen sind hier Veränderungen nötig.
Der ganze Vorgang bis Sie Strom vom neuen Anbieter beziehen können kann bis zu 6-10 Wochen dauern. Ebenso sind natürlich Kündigungszeiten beim jetzigen Stromanbieter zu berücksichtigen.
Selbstverständlich werden Sie während dieser „Übergangszeit“ weiterhin mit Strom versorgt, dazu ist der sogenannte Grundversorger sogar gesetzlich verpflichtet.
Was passiert wenn etwas beim Stromwechsel „schief laufen“ sollte?
Klingt Ihnen vielleicht etwas zu einfach, aber die Antwort ist : NICHTS
Warum?
Der sogenannte Grundversorger ist gesetzlich verpflichtet auch dann erst einmal Strom zu liefern wenn gar kein Vertrag mit Ihnen besteht.
Im Dunkeln bzw. ohne Strom sitzen Sie also nicht.
Ebenfalls müsste der Grundversorger liefern wenn z.B. Ihr neuer Stromanbieter in Insolvenz geht. Sie werden also immer mit Strom beliefert.
Die Konditionen dieser, nennen wir es Notversorgung, erfolgt immer zum allgemein gültigen Tarif des Grundversorgers.